Meine HfA Akte
Unter "Meine Akte" finden Sie alle Informationen zu Ihrer Zahlung in Realtime.

 | Sie haben zwischen März 2020 und Juni 2022 zeitweilige Arbeitslosenunterstützungen erhalten? Denken Sie daran, dass Ihre zeitweiligen Arbeitslosenunterstützungen ab dem 1.7.2022 niedriger sein werden: Der Tagessatz wird gesenkt (65 % statt 70 % des Durchschnittslohns), der Berufssteuervorabzug wird wieder auf 26,75 % (statt 15 %) angehoben und der Corona-Zuschlag (6,10 Euro pro Tag seit 05/2022) wird abgeschafft.
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